Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab!

Pressemitteilung:

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab - Entscheidung im Hauptsacheverfahren erwartet - Propst Goesche: „Karlsruhe würdigt freie Religionsausübung“

Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri in Berlin, Propst Dr. Gerald Goesche, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot öffentlicher Gottesdienste in Corona-Zeiten mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Gestern hatte das höchste deutsche Gericht den Eilantrag des Freundeskreises St. Philipp Neri gegen das derzeitige Verbot öffentlicher Gottesdienste abgelehnt und dies mit dem Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung begründet. Gleichzeitig machten die Karlsruher Richter jedoch deutlich, daß das besagte Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit darstelle und daß die liturgischen Feiern, gerade auch an Ostern, essentiell seien und nicht einfach durch persönliches Gebet oder Internetangebote ersetzt werden könnten.

Propst Dr. Gerald Goesche erklärte zum Karlsruher Beschluß: „Ich bedauere die Entscheidung und hätte mir selbstverständlich ein anderes Ergebnis gewünscht. Dennoch sehe ich in dem Karlsruher Beschluß eine Bestätigung unserer Position, denn die Richter haben die Wichtigkeit der heiligen Messe, noch dazu an Ostern, für die Gläubigen hervorgehoben. Darin unterscheiden sie sich von den Begründungen der Richter des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.
Auch wenn das Ergebnis aus unserer Sicht nicht positiv ist, war es richtig, den Rechtsweg zu beschreiten, zumal die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht. Schon jetzt ist durch den Karlsruher Beschluß die Religionsfreiheit bekräftigt worden. Für die Gottesdienste zu Ostern bedeutet dies, daß wir nun das höchste Fest der Christenheit lediglich im Kreise unserer Hausgemeinschaft feiern können, dies jedoch stellvertretend für alle Gläubigen, ja für alle Menschen guten Willens.“

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