Fest Allerseelen

Das Gedenken aller Verstorbenen am 2. November wurde im 11. Jh. im Zisterzienserorden eingeführt; in Rom wurde der Brauch im 14. Jh. übernommen. Papst Benedikt erlaubte 1915 für diesen Tag allen Priestern die Feier von drei hl. Messen.

Lesungen aus dem Buch des hl. Augustinus über die Sorge für die Verstorbenen:

Christus und die Heiligen neigen sich den Armen Seelen im Fegefeuer zuDie Sorge für einen Toten, die Herrichtung zum Begräbnis, der äußere Prunk beim Leichenbegängnis sind eher ein Trost für die Überlebenden, als eine Hilfe für den Toten. Gleichwohl darf man die Leiber der Verstorbenen nicht mißachten oder vernachlässigen, vor allem nicht die der Gerechten und Gläubigen, da der Geist sich ihrer in gottgefälliger Weise als Werkzeuge und Hilfsmittel zur Ausübung aller guten Werke bediente. Ein vom Vater hinterlassener Rock oder ein Ring oder sonst etwas dergleichen ist den Hinterbliebenen auch um so teurer, je größer ihre Liebe zu den Eltern war; ebenso darf man auch den Leib nicht mißachten, da er uns doch viel näher steht und viel enger mit uns verbunden ist als irgendein Gewand. Er ist nicht bloß ein Schmuckstück oder ein äußeres Hilfsmittel, er gehört zur Natur des Menschen selbst. Darum wurden auch die Leichen der Gerechten des Alten Bundes mit der gebührenden Pietät behandelt, Leichenbegängnisse wurden gefeiert und für ihr Begräbnis wurde Sorge getragen, ja sie selbst haben schon bei Lebzeiten bezüglich ihres Begräbnisses und der Übertragung ihres Leichnams ihren Kindern Weisungen gegeben. (4. Lesung)

Die liebevolle Erinnerung und die Gebete, die von gläubigen Angehörigen den Toten gewidmet werden, bringen ohne Zweifel denen Nutzen, die bei Lebzeiten es sich verdient haben, daß solches ihnen nützen kann. Auch wenn irgendein Umstand es mit sich bringt, daß die Leiber überhaupt nicht beerdigt werden, oder wenn keine Möglichkeit gegeben ist, sie an heiliger Stätte beizusetzen; so dürfen dennoch die Gebete für die Seelen der Verstorbenen nicht unterlassen werden. Daß sie für alle, die in der christkatholischen Gemeinschaft verstorben sind, verrichtet werden, auch wenn ihre Namen ungenannt sind, das hat die Kirche bei ihrer allgemeinen Gedächtnisfeier übernommen. Da werden diese Fürbitten von der einen gemeinsamen frommen Mutter verrichtet, für alle, die keine Eltern, Kinder oder sonstige Verwandte oder Freunde mehr haben, um dies zu tun. Würden diese Gebete, die in rechtem Glauben und in frommer Gesinnung verrichtet werden, unterbleiben, so hätten meines Erachtens die Seelen nichts davon, wenn der entseelte Leichnam auch an heiliger Stätte beigesetzt würde. (5. Lesung)

Wir glauben also, daß zu den Toten, um die wir uns sorgen, nur das dringt, was wir ihnen in feierlicher Weise durch das Opfer auf dem Altar, durch Gebete oder Almosen darbringen. Gleichwohl nützt dieses nicht allen, für die es dargebracht wird, sondern nur denen, die während ihres Lebens die Vorbedingungen erfüllt haben, daß es ihnen nützen kann. Wir können jedoch nicht beurteilen, wer zu diesen gehört; darum ist es gut, diese Fürbitten für alle Getauften zu verrichten, damit keiner von denen übergangen wird, denen sie zugute kommen können und müssen. Denn es ist besser, wenn sein nutzlos verrichtet werden für die, denen sie weder schaden noch nützen, als daß sie denen vorenthalten werden, denen sie nützen können. Mit größter Sorgfalt soll ein jeder diese Gaben für seine Angehörigen darbringen, damit später die seinen für ihn das Gleiche tun. Was für die Beerdigung des Leibes aufgewandt wird, nützt nichts zum Heile der Seele, sondern ist nur ein menschlicher Liebesdienst, weil eben niemand sein eigenes Fleisch haßt. Darum ist es auch ganz recht, für den Leib des Nächsten alle nur mögliche Sorge zu tragen, wenn ihn sein Geist, sein Lebensspender, verlassen hat. Und wenn dies schon jene tun, die nicht an die Auferstehung des Fleisches glauben, um wieviel mehr müssen es die tun, die daran glauben! Der Liebesdienst, den wir einem toten, aber zur Auferstehung und zum ewigen Leben berufenen Leib erweisen, kann so gewissermaßen zu einem Bekenntnis unseres Glaubens an die Auferstehung werden. (6. Lesung)

Oration:

Gott, Schöpfer und Erlöser aller Gläubigen, schenke den Seelen Deiner Diener und Dienerinnen Nachlaß aller Sünden und laß sie durch unsere fromme Fürbitte die Verzeihung erlangen, nach der sie sich stets gesehnt haben; der Du lebst.


Das Institut baut auf Ihre Spende

  • Ihre Spende per Überweisung:

    Freundeskreis St. Philipp Neri e.V.
    Bank für Sozialwirtschaft
    Kontonummer: 0001202100
    Bankleitzahl: 37020500
    IBAN: DE57370205000001202100
    BIC: BFSWDE33XXX

  • Ihre einmalige Spende per Lastschrift:

    über unser Spendenformular bei der Bank für Sozialwirtschaft:

  • Ihre regelmäßige Spende per Lastschrift:

    über unser Lastschriftformular können Sie uns leicht regelmäßig unterstützen.
    Bitte füllen Sie das ausgedruckte Formular aus und senden Sie es uns zu.

  • Ihre Spende per PayPal:

    Wenn Sie ein PayPal-Konto haben, können Sie uns auch über diesen Dienst etwas zukommen lassen. Für Spender aus dem Ausland ist das sogar ein besonders praktischer Weg. Hier unsere PayPal-Verbindung.

Ohne Ihre Hilfe geht es nicht!